MARKENRECHT

Eine Marke darf - für die Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist - nur von ihrem Inhaber benutzt werden. Umgekehrt kann der Inhaber einer Marke es jedem Dritten verbieten, seine Marke zu verwenden.

Das Markenrecht hat seit der ubiquitären Verfügbarkeit des Internets erheblich an Bedeutung gewonnen.

Wir beraten Sie bei der Auswahl einer geeigneten Marke und überprüfen die Chancen und die Risiken einer Eintragung. Wir vertreten Sie in allen Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Harmonisierungssamt für den Binnenmarkt und überwachen Ihre Marke im Hinblick auf die Eintragung jüngerer Marken, die Ihre Marke beeinträchtigen könnten.

Bei Verletzungen Ihrer Marke oder wenn Sie eine Marke verletzt haben sollten, setzten wir Ihre Rechte konsequent durch, sowohl gerichtlich, wie außergerichtlich, und helfen Ihnen, eventuell auch alternative Lösungen zu finden.

Wir sind auch für Sie da, wenn es um die Ausarbeitung von Lizenz- und/oder Übertragungsverträgen geht.

Für unsere italienischen Mandanten halten wir "Kurze Hinweise zum Verfahren im gewerblichen Rechtsschutz / Wettbewerbsrecht in Deutschland (BREVI CENNI SUL FUNZIONAMENTO DEL PROCEDIMENTO IN MATERIA DI DIRITTO INDUSTRIALE / CONCORRENZA SLEALE IN GERMANIA" in italienischer Sprache bereit.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Mayer

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