PRIVATES BAURECHT

Wir unterstützen Sie als Unternehmer bei Streitigkeiten mit Nachunternehmen oder Auftraggebern, sei es in Abrechnungsfragen, sei es in Bezug auf Mängelrügen. Architekten können wir bei Abrechnungsfragen wie auch bei Haftungsinanspruchnahmen zur Seite stehen.

Wir bieten umfassende baubegleitende Beratung an, beginnend mit dem Planungsstadium, über die Vergabe - formlos oder formgebunden nach VOB/A oder VgV - über die Bauphase bis zur Abrechnung und Überwachung der Mängelbeseitigung.

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Lutz
Rechtsanwalt Kemmerling

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