STEUERRECHT

Im Bereich des Steuerrechts übernehmen wir für Sie komplexe Streitfälle mit dem Finanzamt.

Dabei arbeiten wir gemeinsam und lösungsorientiert mit Ihrem Steuerberater zusammen. Wir sind es gewohnt, dass uns Steuerberater in schwierigen Einzelfällen mit hinzuziehen ebenso, wie wir schwierige Konfliktfälle auch gern allein vertreten.

Weiter beraten und vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten des Steuerstrafrechts, Ordnungswidrigkeitenverfahren und Steuerstrafverfahren, Zollvergehen auch bereits im Vorfeld, etwa bei der Beratung über die Möglichkeiten der strafbefreienden Selbstanzeige.

Wir begleiten Sie bei Steuerprüfungen und Fahndungsprüfungen des Finanzamts, auch hier gern in enger Kooperation mit Ihrem Steuerberater.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Kemmerling

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