WETTBEWERBSRECHT

Darf man seine Leistungen an denen des Konkurrenten messen? Und wenn ja, welche Vorgaben müssen eingehalten werden? Wie kann die Widerrufsbelehrung "abmahnfest" gestaltet werden? Ist es erlaubt, einen Angestellten des Mitbewerbers abzuwerben?

Das Wettbewerbsrecht ist für jeden Unternehmer von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Ein Verstoß gibt jedem Konkurrenten das Recht, die eigene Werbung zu verbieten. Ein aufwendig gedrehter Radio- oder Fernsehspot darf nicht mehr gezeigt oder muss kostspielig neu geschnitten werden, teure Hochglanzprospekte dürfen nicht mehr verteilt und bereits Verteilte müssen wieder eingesammelt werden, Kunden müssen nachträglich über Rechte belehrt werden, um nur einige wenige Folgen zu benennen.

Um Angriffe missliebiger Konkurrenten bereits von Anfang an zu vermeiden, beraten wir Sie im Vorfeld von Werbemaßnahmen und suchen mit Ihnen gemeinsam Lösungen, um Ihre Werbung "abmahnfest" zu gestalten.

Wird Ihr Unternehmen von einem Konkurrenten angegriffen, erörtern wir mit Ihnen Chancen und Risiken einer Verteidigung. Je nach Sachlage werden wir dem Angreifer danach offensiv entgegentreten oder Ihnen helfen, Ausweichmöglichkeiten zu finden.

Genauso helfen wir Ihnen, wenn ein Konkurrent durch unlauteres Verhalten Ihr Geschäft stört. Mit dem ganzen rechtlichen Instrumentarium, angefangen von der Abmahnung, über den Antrag auf einstweilige Verfügung bis hin zu Abschlusserklärung und Hauptsachverfahren, werden wir Ihre Rechte durchsetzen.

Für unsere italienischen Mandanten halten wir "Kurze Hinweise zum Verfahren im gewerblichen Rechtsschutz / Wettbewerbsrecht in Deutschland (BREVI CENNI SUL FUNZIONAMENTO DEL PROCEDIMENTO IN MATERIA DI DIRITTO INDUSTRIALE / CONCORRENZA SLEALE IN GERMANIA" in italienischer Sprache bereit.

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Mayer
Rechtsanwalt Lutz

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