JOHANNA HARBAUER

Rechtsanwältin

Johanna Harbauer wurde am 15.10.1966 in Augsburg geboren. In den Jahren 1972 bis 1976 besuchte sie die Friedrich-Ebert-Grundschule in Augsburg/Göggingen, danach das humanistische Gymnasium bei St. Anna in Augsburg wo sie 1985 die Hochschulreife erlangte.

Sie studierte sodann bis 1991 an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg Rechtswissenschaften. Den nachfolgenden Referendardienst im Bezirk des OLG München schloss sie 1994 mit der zweiten Juristischen Staatsprüfung ab. Seit 03.08.1994 ist Johanna Harbauer als Rechtsanwältin zugelassen.

Rechtsanwältin Harbauer arbeitete in den Jahren 1999/2000 an einem Forschungsprojekt des Bundesministeriums der Justiz zum Familienrecht mit.

Schwerpunktmäßig ist sie auf dem Gebiet des Zivilrechts, insbesondere des Ehe- und Familienrechts, des Sozialrechts, insbesondere auch Rentenrecht sowie des Insolvenzrechts tätig. Seit Einführung der Insolvenzordnung in Deutschland zum 01.01.1999 ist Rechtsanwältin Harbauer auf diesem Gebiet tätig und verfügt hier über umfassende Erfahrungen und Kenntnisse.

Rechtsanwältin Harbauer ist auch Ihre kompetente Ansprechpartnerin für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Rechtsanwältin Harbauer, die sich für Bücher, Tanz und Kochen begeistert, hat neben ihrem Studium der Rechtswissenschaften am Sprachenzentrum der Universität Augsburg auch Spanisch und Italienisch belegt, ferner spricht sie Englisch und Französisch.

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